Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Dürfen Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, umgepackt werden?


Einwandfreie Lebensmittel können umgepackt werden.

Beim Umpacken sollte bedacht werden, dass ein gewisser Keimeintrag beim Aus- und wieder Einpacken eines Lebensmittels kaum vermieden werden kann, der sich negativ auf die Haltbarkeit des Lebensmittels auswirkt. Ein Umpacken eines Lebensmittels dürfte daher dessen Haltbarkeit eher negativ beeinflussen. Daher sollte es so schnell wie möglich aufgebraucht werden.

Lebensmittel, die mit einem Verbrauchsdatum versehen sind, dürfen nach dessen Ablauf nicht in den Verkehr gebracht werden.